Das OWi-Verfahren

Das Bußgeldverfahren

Ordnungswidrigkeiten gehören zum Rechtsgebiet des Strafrechts. Eine Ordnungswidrigkeit, vom Fachmann oft als OWi bezeichnet, begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine gesetzeswidrige Handlung begeht, die mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet wird.
Die Mehrzahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren fallen im Verkehrsrecht an. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, hat sich im juristischen Sinne jedoch nicht strafbar gemacht. Die Ordnungswidrigkeitentätbestände sind Gesetzesnormen, die das jeweilige „Vergehen“ beschreiben. Sie finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Eine Besonderheit von Ordnungswidrigkeitsverfahren stellt das Opportunitätsprinzip dar, nach dem der jeweils zuständigen Behörde ein Ermessensspielraum bezüglich ihres Einschreitens zusteht.
Einige Fragen zum Ablauf von Ordnungswidrigkeitsverfahren stellen sich den Mandanten immer wieder. Wir haben daher auf dieser Seite einige Erläuterungen zu den wichtigsten Stichpunkten zusammengestellt.

Stichpunkte zum OWi-Verfahren:
Verwarnung, § 56 Abs. 1 OWiG
Kennzeichenanzeigen
Bußgeldkatalog
Bußgeldbescheid
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Zwischenverfahren – der Weg vor Gericht
Hauptverhandlung
Persönliches Erscheinen
Einstellung
Verurteilung durch das Gericht
Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde
Punkte im Verkehrszentralregister
Kostentragungspflicht
Fahrtenbuch
Fahrverbot