Führerschein auf Probe

"Aller Anfang ist schwer." Das weiß jeder, das Zitat wird dem römischen Erzähler Ovid zugeschrieben.

Fahranfänger kennen dieses Dilemma schon:

Der Führerschein wird nunmehr zunächst auf Probe erteilt. In den ersten zwe Jahren (24 Monaten) nach Erteilung der Fahrerlaubnis werden zwar "leichtere Verkehrsverstöße" nicht strenger geahndet, als bei Verkehrsteilnehmern, welche schon länger im Besitz der Fahrerlaubnis sind.

Schwerwiegende Zuwiderhandlungen (Gruppe A: Rotlichtverstoß, Alkoholfahrt, Geschwindigkeitüberschreitung von mehr als 20km/h usw.) und weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (Gruppe B:Handyverstoß, Verstoß gegen Zulassungsrechtliche Vorschriften usw.) hingegen werden härter geahndet, wenn sie innerhalb der ersten 24 Monate nach dem Erlangen der Fahrerlaubnis begangen werden. Es kommt somit auf den Zeitpunkt der Tat, nicht auf den Zeitpunkt der Zustellung eines Anhörungsboges oder Bescheides an. Wichtig: In der Probezeit ist der Fahrtantritt unter Alkoholeinfluss generell untersagt.

Bei zwei Delikten der Gruppe B oder einem der Gruppe A leitet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Maßnahmen gegen den Fahrer in der Probezeit ein.

Hier gibt es drei Stufen:

  1. 1. Stufe: Ein Verstoß der Gruppe A oder zwei Verstöße der Gruppe B führen zur verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar und zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. (Dazu werden zusätzlich die entsprechenden Punkte in das Verkehrszentralregiszer in Flensburg eingetragen und die gerade für junge Menschen oft schmerzliche Geldbuße verhängt). 

  2.  

  3. 2. Stufe: Werden nach Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und Besuch des Aufbauseminars (siehe Stufe 1) erneut ein Verstoß der Gruppe A oder zwei Verstöße der Gruppe B begangen, so erfolgt die schriftliche verwarnung. Nun ist binnen zwei Monaten an einer ("freiwilligen") verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Der Nachweis hierüber führt zum Punkteabbau um zwei Punkte. Allerdings wurden zuvor erneut die entsprechenden Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen und die Geldbuße verhängt.

  4.  

  5. 3. Stufe: Wenn nun nach Abschluss der Stufe 2 erneut ein Verstoß der Gruppe A oder zwei der Gruppe B begangen werden, wird die Fahrerlaubnis für drei Monate entzogen. Dann kann die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden.