Unfall

Scheint die Unfallregulierung zunächst oft leicht und unbürokratisch über einen Anruf bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder mithilfe der KfZ-Werkstatt möglich, zeigt sich in letzter Zeit jedoch zunehmend, dass Geschädigte auf diesem scheinbar schnelleren und wenier aufwändigen Weg ihre Forderungen nur unvollständig durchsetzen können bzw. sogar auf unfallbedingten Kosten (z.B. für den von der KfZ-Werkstatt vermittelten Mietwagen) sitzenbleiben.

Entsprechend empfielt es sich, frühzeitig zumindest eine Erstberatung beim Fachanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Besteht Unsicherheit, kann in unserer Kanzlei eine kostenlose telefonische Erstberatung in Anspruch enommen werden.

Was tut der Fachanwalt?

Erste Vorraussetzung der erfolgreichen Regulierung eines Unfalls ist die Klärung der Haftung.

Ist am Unfallort noch "alles klar", findet die gegnerische Versicherung oft im weiteren Verlauf Ansatzpunkte für eine vermeintliche Teilschuld. Besteht schon am Unfallort Unklarheit über die Haftlungslage, kommt es noch mehr auf die Details in Ihrer Aussage und in der Ermittlungsakte an.

Im zweiten Zug gilt es neben dem Fahrzeugschaden die weiteren Forderungen zu kennen und belegen zu können.

  • Nutzungsausfall, Kosten für ein Ersatzfahrzeug (Mietwagen)
  • Kosten für den Sachverständigen
  • Ummeldegebühren
  • Nebenkostenpauschale
  • sonstiger Sachschaden
  • Schmerzensgeld (immaterieller Schaden)
  • Erwerbsschaden
  • Fahrkosten
  • Gesundheitskosten
  • Mehrbedarf (Gesundheit, Pflege etc.)
  • Haushaltsschaden
  • ...

Die Durchsetzung dieser Ansprüche ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die sich aus Gestzen aber auch der Rechtsprechung ergeben. Gleiches gilt hinsichtlich der für die Durchsetzung erforderlichen Unterlagen.

Als Geschädigter muss der Mandant sich bewusst sein, dass er juristisch die Beweislast für seine Forderungen trägt. Entsprechend muss der dem Fachanwalt zuabeiten, indem er die entspechende Belege beibringt. Was im Einzelfall erforderlich ist, teilt der Fachanwalt dem Mandanten zeitgerecht mit. Sucht ein Geschädigter erst nach Monaten rechtlichen Beistand, ist es bisweilen nicht mehr möglich, die erforderlichen Nachweise zu fühen. Eine Durschsetzung der Ansprüche wird erschwert oder unmöglich.

Wurden früher Unfallschäden von den PKW-Haftpflichtversicherern noch recht "kulant" reguliert haben, wurden in den letzten Jahren zunehmen "Abwehrstratiegien" enttwickelt. Die Regulierungen werden erschwert, verzögert und Ansprüche gekürzt. Eine ungünstig "anregulierte" Akte wird dadurch auch für einen dann hinzogenen Fachanwalt schwererberfolgreich zu bearbeiten.

Aufgrund spezieller Rechtsprechung und in der Regel abweichender versicherungsrechtlicher Voraussetzungen stellen Unfälle unter Radfahrern, von Skatern, mit Tieren (v.a. Hunden) und Fußgängern spezielle Mandate dar, welche von Anbeginn an anders zu betreuen sind.

Ein weiteres Gebiet sind Mandate, in welchen es um eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht geht. Hierbei stellen die in Berlin so berüchtigten "Schlaglochunfälle" nur einen kleinen Teilaspekt dar.

Unser Rat daher: Wenden Sie sich unmitttelbar (oder baldmöglichst) nach dem Unfall an einen lokalen Fachanwalt für Verkehrsrecht.