Grundsätzliches

"Besser schweigen und als Narr scheinen, als Sprechen und jeden Zweifel beseitigen." (Altes Deutsches Sprichwort)

Neben dem Unfall ist der "Anhörungsbogen" als Vorbote eines möglichen Bußgeldbescheides der häufigste Anlass verkehrsrechtlichen Rat zu suchen. Häufig geht es um "Kleinigkeiten", die dem Beschuldigten selbst wie Kavaliersdelikte vorkommen und im Einzelfall diesem das Bußgeld unerechtfertigt erscheinen lassen. Obwohl manche Bußgelder den Beschuldigten hart treffen, geht die zunächst gar nicht so offensichtliche, dafür aber umso größere Beeinträchtigung des Verkehrsteilnehmers von der Gefährdung der Fahrerlaubnis aus.

Denn mit Verhängung einer Geldbuße ab 60€ werden Punkte in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingtragen. Ab 8 Punkten droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis schränkt in er heutigen Zeit die Lebensgestaltung erheblich ein, vielfach bedroht sie die berufliche Exsitenz.

Entsprechend ist es sinnvoll frühzeitig fachanwaltlichen Rat zu suchen und zu klären, ob der Bußgeldbescheid zu akzeptieren ist oder ein anderweitiges Vorgehen vom Anwalt empfohlen wird. WICHTIG: Fehler direkt nach Erhalt des Anhörungsbogens lassen sich später häufig nicht mehr ungeschehen machen.

Gründe, nicht einfach auf den Bußgeldbescheid zu warten und zu zahlen:

  • Sie halten den Vorwurf in der Sache für ungerechtfertigt.
  • Sie können sich Punkte in Flensburg nicht leisten.
  • Sie haben Bereits Bußgelder wegen ähnlicher Vergehen gezahlt und rechnen mit einer höheren Strafe.
  • Sie sind gar nicht selbst gefahren, möchten jedoch nicht unnötig den tatsächlichen Fahrer gegenüber der Polizei benennen.
  • Sie wünschen zunächst den Tatvorwurf (mit anwaltlicher Beratung) zu prüfen.

 

In den genante Fällen lohnt es sich, fachanwaltlichen Rat einzuholen. - Sind Sie sich nicht sicher, nutzen Sie die Gelegenheit zu einem kostenlosen Vorabgespräch in unserer Telefonsprechstunde.

In jedem Fall sollten Sie sich gut überlegen, wo Sie um anwaltlichen Rat nachfragen. So liegt eine gerichtliche verkehrsrechtliche Auseinandersetzung nicht unbedingt im wirtschaftlichen Interesse einer Rechtsschutzversicherung, so dass eine von dieser unabhängige Beratung eher Ihre tatsächlichen Chancen berücksichtigen mag. Vorsicht ist auch bei der Beauftragung von "Gratis"- Online-Anwälten walten zu lassen. (Prüfen Sie vor einer solchen Beauftragung genau das Dienstleistungsspektrum (AGB). Meist werden anhand der Checkliste eines Computerprogramms die Aussichten eines Widerspruchs geprüft. Ist der Fall komplizierter Fallen nach den AGB eben doch meist die vollen Gebühren an, wenn Sie einen Fachanwalt Ihrer Wahl beauftragen möchten, da Sie sich an einen bestimmten, Ihnen jedoch nicht bekannten Anwalt bereits bei der ersten Kontaktaufnahme gebnden haben.)