Punkte und Fahrverbot

"Von einem gewissen Punkt an gibt es keine Rückkehr mehr. Dieser Punkt ist zu erreichen." Franz Kafka (1883 - 1924)

Satz 1 möge nie eintreten, Satz 2 würde von keinem Verkehrsteilnehmer angestrebt werden.

Die ominösen Punkte in Flensburg kennt grundsätzlich wohl jedes Kind, man weiß, dass man besser nicht so viele haben solle. Bis zur Reform des Punktesystems herrschte die Auffassung, dass das Erlangen eineseinzelnen Punktes z.B. durch einen Handyverstoß peinlich und lästig sei, den Führerschein jedoch nicht wirklich gefährde, weil man ja sonst keine Punkte habe und die Punkte auch demnächst getilgt würden.

Und hatte man unangenehmerweise doch ein paar Punkte mehr, entledigte man sich einiger Punkte durch Besuch eines Aufbauseminars.

Das ist nun nicht mehr ganz so einfach.

Zum 1. Mai 2014 wurde nach langer Diskussion das nun nicht mehr so "neue" Punktesystem eingeführt.

Es soll übersichtlicher sein und gewissermaßen einen deutlicheren pädagogischenn Effekt auf den Kraftfahrer haben. Hintergrund war, dass die Rückfallquote bei sogenannten "Punktetätern" weitaus größer war, als bei Autofahrern, die mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr auffällig geworden sind.

Mit Punkten werden im Wesentlichen nur noch solche Verstöße geahndet, die die Verkehrssicherheit gefährden. Verstöße, welche die Verkehrssicherheit nicht direkt gefährden, werden nicht mehr erfasst. Alte Einträge wegen solcher Verstöße werden mit Inkrafttreten der Neuregelung gelöscht und nicht umgerechnet.

Das Wichtigste vorab:

Ab einer Geldbuße von 60 € droht mindestens 1 Punkt.

Immer, wenn 2 Punkte drohen, winkt auch ein einmonatiges Fahrverbot.

Ab 8 Punkten droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

 

Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengefasst:

  • Verstöße werden nur noch mit 1-3 Punkte geahndet (bisher 1-7 Punkte)
  • Die Punkte werden in drei Gruppen eingestuft: 

-"Vormerkung" (bis zu 3 Punkte): keine Konsequenzen

- "Ermahnung" (4-5 Punkte): Hinweis auf Punktestand und die Möglichkeit zum Punkteabbau

- "Verwarnung" (6-7 Punkte): Anordnung der Teilnahme am Fahreignungsseminar

-  "Entziehung der Fahrerlaubnis" (ab 8 Punkten).

 

  • Punkteabbau: Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden - allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars bei der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
  • Das „Freiwillige Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten" kombiniert die verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elemente aus Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung. Die Neukonzeption des Fahreignungsseminars soll ein ein reines "Absitzen" verhindern, so dass mit der Teilnahme ein besseres Fahrverhalten und damit ein Mehr an Verkehrssicherheit einhergeht.

 

Die Umrechnung alter Punkte zum 01.05.2014:

Alter Punktestand

am 30.04.2014

Neuer Punktestand

am 01.05.2014

1-3

1

4-5

2

6-7

3

8-10

4

11-13

5

14-15

6

16-17

7

18

8