Wie es abläuft

"Wo kein Kläger, da kein Richter," so das alte Sprichwort. Leider sieht man sich eben dennoch bisweilen mit einem Tatvorwurf oder gar einer Anklage konfrontiert, welche man nicht immer ganz nachvollziehen kann.

Grundsätzlich gibt es zwei Wege in die strafrechtliche Verfolgung.

Die Polizei wird direkt an einen Unfallort oder Tatort gerufen und beginnt zu ermitteln oder sie wird von Dritten über eine Meldung oder Anzeige dazu bewegt, Ermittlungen aufzunehmen.

Die Staatsanwalt  prüft anschließend, ob das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen die Anklageerhebung erforderlich macht, weil ein "erhebliches öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht". Dann wird ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben.

Wenn Sie Kenntnis davon erhalten, dass Sie einer Straftrat beschuldigt werden, empfielt es sich, möglichst frühzeitig einen Fachanwalt zu kontaktieren, denn unter Umständen werden Sie zunächst von der Polizei während der Ermittlungen nur als Zeuge befragt. Fehler in dieser Phase sind im Falle eines sich anschließenden Verfahrens kaum noch oder nur eingeschränkt zu korrigieren.