Strafrechtliches

Als wäre ein Unfall noch nicht schlimm genug. Je nach Unfallursache (überfahrene rote Ampel, Trunkenheit usw, ) kann sich neben der zivilrechtlichen Regulierung der Schadensansprüche ein strafrechtliches Verfahren gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher richten.

Im strafrechtlichen Verfahren werden andere Maßstäbe angesetzt, auch die anwaltliche Vorgehensweise ist eine andere. In der Regel geht es darum, einen Freispruch oder eine Einstellung zu erwirken, die Geldstrafe zu vermeiden bzw. zu verringern und ein Fahrverbot zu vermeiden.

Technisch gesehen handet es sich bei der strafrechtlichen Vertretung um ein separates Mandat.

Meist erfolgt eine gerichtliche Klärung erst im Strafverfahren und allenfalls später dann zivilrechtlich, wenn dort die außergerictlichen Verhandlungen gescheitert sind.

Das Ergebnis des Strafverfahrens  ist nicht bindend für die zivilrechtliche Regulierng. Allerdings werden die Unterlagen oft in der "Ergänzenden Aktebbneinsicht" beigezogen. Schon aus diesem Grund macht bei sehr schwer Geschädigten Unfallopfern eine Vertretung in der Nebenklage Sinn. diese wird in "leichteren Fällen" jedoch vom Gericht oft nicht zugelassen.