Wie es abläuft

Am Unfallort

Auf die Selbstverständlichkeiten der Sicherung des Unfallorts, Versorgung von Verletzten usw. wird an dieser Stelle nicht eingegangen.

In Berlin ist es noch möglich, die Polizei an den Unfallort zu rufen, auch wenn man u.U. länger waren muss. Vorteil ist, dass der Unfall aufgenommen wird und es später mit der Ermittlungsakte zumindest überhaupt eine Grundlage gibt, auf welcher man dsich mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen kann. Natürlich ist auch eine Einigung ohne POlizei möglich. Allerdings zeigt Erfahrung leider, dass Unfallverursacher sich gegenüber der Versicherung später nicht mehr so eindeutig äußern ie unmittelbar am Unfalllort. Eine solche Einigung sollte dann wirklich schriftlich und z.B. mit einer schriftlichen Äußerung des Unfallverursachers zum Unfallhergang und Nennung seiner Personalien einhergehen. Eine gute Grundlage kann der internationale Unfallbogen sein.

Sehr hilfreich sind Fotos vom Unfallort, von den Schäden und die Namnen und Telefonnummern (Adressen) von Zeugen.

Dann ist die Straße möglichst schnell wieder freizugeben.

Danach

Für den Geschädigten stellt sich die grundsätzliche Frage, ob er seine Ansprüche vollumfänglich prüfen und durchsetzen lassen möchte oder sich dem Schadensregulierer der gegnerischen Haftpflichtversicherung anvertrauen möchte. Die größten Schäden sehen wir in der anwaltlichen Praxis bei einer Beratung durch die Werkstatt. Deren Mitarbeiter können zum einen allenfalls notdürftig angelernt sein - schließlich liegt ihre Hauptqualifikation auf anderem Gebiet- und zum anderen sind sie häufig nicht unabhängig von der gegnerischen Haftpflichtversicherug bzw. haben eigene wirtschaftliche Interessen (z.B. Ersatzwagenverleih).

Auch bei der Bauftragung einer Unfallregulierungsplatform im Internet dürfte such für den Geschädigten die Frage stellen, ob die Unabhängigkeit und Qualifi

Für eine den jurischten Maßstäben voll umfängliche Prüfung und Vertretung solllten Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden.