Fahrzeugdiebstahl

FAHRZEUGDIEBSTAHL

Sie hatten ihren Wagen ordnungsgemäß geparkt - und nun ist er wegß

Ein Fahrzeugdiebstahl ist eine Katastrophe für den Privathaushalt wie auch einen Betrieb. Dies liegt nicht nur daran, dass gerade die in letzter Zeit zunehmend gestohlenen „Altautos" (Spitzenreiter sind Wagen ab 10 Jahren) in der Regel nicht mehr kaskoversichert sind. Wenn der Wagen nicht wieder auftaucht, kommt niemand für den Verlust auf, dem Besitzer fehlt nicht nur der fahrbare Untersatz, sondern oft auch einfach das nötige Kleingeld für dessen Ersatz.

Gehen die Diebstahlzahlen gerade für die oft vollkaskoversicherten neueren Wagen auch zurück, ergeben sich hier oft ebenfalls für den Geschädigten nervige Hakeleien und Verzögerungen. Aus Sicht des Versicherers ist verständlich, dass er zunächst die Ermittlungen der Polizei abwartet. Für diese Zeit steht der „Ex-Besitzer" aber trotz der Versicherung ohne Fahrzeug da: die Vollkasko übernimmt nämlich keine Mietwagengebühren.

Dann gehen die Streitereien erst richtig los: Wie konnte die obligate Wegfahrsperre überwunden werden, wie viele Schlüssel gab es und wo befanden sie sich, war das Fahrzeug wirklich vorschriftsmäßig gesichert... In nicht wenigen Fällen wird sogar ein vorgetäuschter Diebstahl unterstellt.

Meist entstehen die Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen der Formulare zur Schadensmeldung. Gehen Sie gleich davon aus, dass mehrere - und zwar wirklich mehrere - Rückfragen kommen. Entdeckt die Versicherung hier Widersprüche gehen diese zu Ihren Lasten.

Unser Tipp: Kopieren Sie jedes Schriftstück, damit Sie später wissen, was Sie zuvor geschrieben haben. Wir [nbsp]empfehlen deshalb, ein fachanwaltliches Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Dieses kostet zwar etwas Geld, bewahrt Sie jedoch vor Fehlern, die Sie im weiteren Verlauf nicht mehr kompensieren können. Endgültig sollten Sie den Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren, wenn die Versicherung „Stress macht" und die Regulierung ablehnt.